Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsmitarbeiter

  • Mindestalter, 21 Jahre
  • Einwandfreier Leumund, keine Vorstrafen, Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses vom Bundesamt für Justiz (früher genannt polizeiliches Führungszeugnis)
  • Einwandfreie Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
  • IHK-Unterrichtungsnachweis gemäß §34a Gewerbeordnung (GewO)
  • Grundlegende Kenntnisse im Umgang mit EDV-Technik (PC)
  • Bereitschaft zur rollenden Schichtarbeit und flexiblen Arbeitszeiten
  • Kundenfreundliches, serviceorientiertes und verbindliches Auftreten
  • Idealerweise verfügen sie über eine mehrjährige Berufserfahrung