Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsmitarbeiter
- Mindestalter, 21 Jahre
- Einwandfreier Leumund, keine Vorstrafen, Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses vom Bundesamt für Justiz (früher genannt polizeiliches Führungszeugnis)
- Einwandfreie Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
- IHK-Unterrichtungsnachweis gemäß §34a Gewerbeordnung (GewO)
- Grundlegende Kenntnisse im Umgang mit EDV-Technik (PC)
- Bereitschaft zur rollenden Schichtarbeit und flexiblen Arbeitszeiten
- Kundenfreundliches, serviceorientiertes und verbindliches Auftreten
- Idealerweise verfügen sie über eine mehrjährige Berufserfahrung
